Hauptinhalt der Seite anspringen
Öffnet das Mobile Menü

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr verehrter Gast,

der Verkehrsverein Aurich/Ostfriesland e.V. nachstehend "VVA" abgekürzt, vermittelt als Reservierungsstelle Hotelzimmer und Ferienunterkünfte entsprechend dem Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend "BHB" abgekürzt und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung des VVA

1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, dieser ist durch den VVA als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.

1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der  Buchungsbestätigung  zustande, welche der VVA als Vertreter des BHB vornimmt.

1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4. Der VVA hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.

2. Reservierungen

2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem VVA als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.

2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem VVA Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des VVA. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff. 1.2 entsprechend.

3. Rücktritt

3.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 

3.2. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.

3.3. Die Rücktrittserklärung ist direkt an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

4. Preise/Leistungen

4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person und Nacht; bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit.

4.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt.

5. Bezahlung

5.1. Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist nach Vereinbarung zwischen Gast und BHB fällig.

6. Haftung des BHB und des VVA

6.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Die eventuelle Haftung des Beherbergungsbetriebes gemäß § 701 ff BGB (Gastwirtshaftung) bleibt hiervon unberührt.

6.2. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

6.3. Der VVA  haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.

7. Reklamationen

7.1. Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst an den jeweiligen BHB wenden. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, so soll der Gast den VVA verständigen, der sich um Abhilfe bemühen wird.

 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE finden.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.