Touristische Übernachtungen
In Niedersachsen ist es gewerblichen und privaten Vermietern vom 02. November - 31. Januar 2021 untersagt, Übernachtungsangebote und das Gestatten von Übernachtungen zu touristischen Zwecken zu gewähren.
Übernachtungsangebote und Übernachtungen sind nur zu notwendigen Zwecken, wie zum Beispiel aus Anlass von Dienst- oder Geschäftsreisen, zulässig. Bereits vor dem 2. November 2020 angetretene Aufenthalte mit Übernachtungen müssen nicht abgebrochen werden.
Unsere aktuellen Öffnungszeiten
Aufgrund der aktuellen Situation haben wir unsere Öffnungszeiten vom 16.12.2020 bis voraussichtlich zum 31.01.2021 wie folgt angepasst.
Sie erreichen uns von
Montags bis Freitags in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr telefonisch unter der Nummer
0 49 41 - 44 64
sowie per E-Mail unter
Die Mitarbeiter der Bahn-Agentur stehen Ihnen in dieser Zeit auch persönlich zur Verfügung.
Aktuelle Informationen zu den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie in Aurich/Ostfriesland
Die Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus mit Gültigkeit bis zum 31. Januar 2021 finden sie unter folgendem Link:
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2
Corona-Verordnung kompakt
Zum vergrößern des Schaubildes auf das Bild klicken!
Weiterführende Links zum Thema Corona
https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html
https://www.tourismuspartner-niedersachsen.de/coronavirus
https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html